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Das Gesetz zur Meldung von Registrierkassen Systemen an die Finanzbehรถrden sollte ab dem 01.01.2020 zusammen mit der TSE gelten, aber aufgrund fehlender technischer Infrastruktur wurde das Gesetz verschoben. Kรผrzlich wurde am 28.06.2024 das Gesetz zur Meldung von Registrierkassensystemen vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) angekรผndigt, das ab dem 01.01.2025 in allen Bundeslรคndern offiziell angewendet werden soll.

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– Registrierkassen, die vor dem 1. Juli 2025 gekauft wurden, mรผssen bis spรคtestens 31. Juli 2025 gemeldet werden.

– Registrierkassen, die ab dem 1. Juli 2025 gekauft wurden, mรผssen innerhalb eines Monats ab dem Kaufdatum gemeldet werden.

– Ab dem 1. Juli 2025 mรผssen nicht mehr genutzte Registrierkassen innerhalb eines Monats ab dem Datum, an dem das Unternehmen die Nutzung des Gerรคts einstellt, der Finanzabteilung gemeldet werden. Die Meldung der Inbetriebnahme des Gerรคts muss vor der Meldung der AuรŸerbetriebnahme des Gerรคts erfolgen.

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Ab dem 01.01.2025 kann die Meldung รผber das elektronische Portal โ€žMein Elsterโ€œ und die ERiC Schnittstelle erfolgen. Dort geben Sie Ihre Unternehmensdaten an und geben Informationen zu den von Ihnen verwendeten Kassengerรคten an.

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– Name des Steuerpflichtigen.

– Steueridentifikationsnummer des Steuerpflichtigen.

– Zertifizierungs-ID, zum Beispiel: BSI-K-TR-nnnn-yyyy und Seriennummer der TSE.

– Art und Anzahl der verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems. (je -Betriebsstรคtte / Einsatzort)

– Anzahl der verwendeten Kassengerรคte.

– Seriennummer des verwendeten elektronischen -Aufzeichnungssystems. (Herstellerabhรคngig)

– Kaufdatum des  Kassensystems.

– Datum der AuรŸerbetriebnahme des Kassensystems. (Verkauft, Defekt, Verbrannt, gestohlen usw.)

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Der Steuerpflichtiger selbst ist verpflichtet, das Kassensystem dem Finanzamt zu melden. Sie kรถnnen jedoch eine andere Person, beispielsweise den Steuerberater, mit der Meldung in Ihrem Namen beauftragen.

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Wenn Sie der Aufforderung zur Mitteilungspflicht nach ยง 146a Abs. 4 AO nicht nachkommen, haben Sie mit Strafen zwischen 2.500โ‚ฌ und 25.000โ‚ฌ zu rechnen. Die Hรถhe der Strafe legt das zustรคndige Finanzamt fest – das Minimum wird das jeweilige Land festlegen.

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