Die meisten Restaurantbesitzer kennen DSFinV-K nicht

Wenn Sie Restaurantbesitzer in Deutschland sind und sich für DSFinV-K interessieren, hilft Ihnen dieser Artikel, diesen wichtigen Datenstandard besser zu verstehen. So können Sie die Gesetze einhalten und Ihr Geschäft effektiv führen.

Was ist DSFinV-K?

DSFinV-K (Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme) ist ein vom Bundesamt für Steuern (BZSt) festgelegter Datenstandard für Kassensysteme. Er definiert Datenstrukturen von Kassensystemen und stellt so die Konsistenz bei der Datenspeicherung und beim Datenexport sicher. Dies erleichtert den Steuerbehörden die Prüfung und Kontrolle. Restaurantbesitzer müssen allein dafür verantwortlich sein, Daten gemäß den DSFinV-K-Vorschriften auf einem geeigneten Gerät zu speichern und bereitstellen zu können.

Warum ist DSFinV-K wichtig?

DSFinV-K garantiert, dass:

✅ Daten von Kassen in derselben allgemeinen Struktur gespeichert werden, was die Prüfung und Analyse der Daten erleichtert. Dies bedeutet, dass unabhängig vom verwendeten Kassensystem die Daten in einem einheitlichen Format vorliegen, was die Arbeit der Steuerbehörden erheblich vereinfacht.

✅ Alle im System erfassten Daten können schnell und präzise exportiert werden und dienen der Finanzbuchhaltung Prüfung. Dies ist besonders wichtig, da es sicherstellt, dass alle relevanten Daten bei einer Steuerprüfung schnell und vollständig zur Verfügung stehen..

✅ Es hilft Ihnen, Daten zur Verwaltung und Analyse einfach in andere Software zu konvertieren. Dies bedeutet, dass Sie Ihre Kassendaten problemlos in andere Systeme integrieren können, um beispielsweise detaillierte Analysen oder Berichte zu erstellen.

DSFinV-K ist in drei Hauptmodule unterteilt:

✅ Einzel Aufzeichnungsmodul (Detaillierte Aufzeichnung): Zeichnet Details zu jeder Transaktion auf.

✅ Hauptdaten Modul (Kategorie): Speichert allgemeine Informationskategorien.

✅ Abschluss Modul (Abschluss & Zusammenfassung): Stellt sicher, dass Daten in digitaler Form gespeichert werden.

Hinweis zu DSFinV-K:

Ab dem 1. Oktober 2020 müssen alle Registrierkassensysteme über ein authentifiziertes TSE-Gerät verfügen und die Software muss den Vorschriften der KassenSichV entsprechen.

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