KassenSichV

Seit Januar 2020 gilt die neue KassenSichV – das neue Gesetz zum Schutz digitaler Grundaufzeichnungen vor Manipulationen. Es ergänzt die nach wie vor gültige GoBD.

Was ist KassensichV?

Gesetzliche Vorschrift

Die Kassensicherungsverordnung (KassensichV) ist eine Verordnung des Finanzministeriums, die neue Standards zur Verhinderung von Manipulationen an Registrierkassen verbindlich vorschreibt.

 

Manipulationsschutz

Die KassenSichV vom 26.9.2017 basiert auf dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 16.12.2016. Dieses Gesetz wird auch Kassengesetz oder KassenG genannt und tritt offiziell am 01.01.2020 in Kraft, dann wurde diese bis zum 30.09.2020 verschoben.

Anforderungen & Pflichten

6 Merkpunkte

Die Kassensicherungsverordnung legt verschiedene Anforderungen und Pflichten für Unternehmen fest, die elektronische Registrierkassen nutzen. Hier sind einige der wichtigsten Aspekte:

  1. Technische Sicherheitseinrichtung (TSE)
  2. Belegausgabepflicht  (Bonpflicht)
  3. Einheitliche digitale Schnittstelle (DsfinV-K)
  4. Datenüberlassung (Fiskal Daten)
  5. Aufbewahrungspflicht (Ordnunggemäße Führung)
  6. Kassenmeldepflicht (Anmeldung bei Finanzamt)

Technische Sicherheitseinrichtung

Pflicht zur Verwendung einer zertifizierten TSE für elektronische Aufzeichnungs-Systeme (146a AO i.V.m. der KassenSichV)

Belegausgabepflicht / Bonpflicht

Pflicht zur unmittelbaren Belegaushändigung an die Beteiligten für alle Geschäftsvorgänge (146a AO KassenSichV)

Digitale Schnittstelle

Die Kassensicherungsverordnung schreibt vor, dass die Finanzverwaltung Zugriff auf die TSE haben muss, um bei Bedarf Daten zu prüfen. Hierfür muss eine digitale Schnittstelle geschaffen werden. Diese heisst „DSFinV-K“

Datenüberlassung

Pflicht zur Überlassung der Daten für Außenprüfung oder Kassennachschau über einheitliche Einbindungs- und Export- Schnittstelle und DSFinV-K (§4 KassenSichV)

Aufbewahrungspflicht

Die Verordnung legt fest, dass sämtliche Aufzeichnungen und Belege aus elektronischen Registrierkassen für mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden müssen.

Kassen-Meldepflicht

Pflicht, elektronische Aufzeichnungs-Systeme innerhalb eines Monats dem zuständigen Finanzamt zu melden (§146a Abs. 4 Satz 1 und 2 AO)

Warum wurde die KassenSichV eingeführt?

Bekämpfung von Steuerhinterziehung

Jedes Jahr entgehen dem deutschen Staat Steuereinnahmen in Milliardenhöhe durch Sicherheitslücken im Kassensystem, die von Nutzern ausgenutzt werden, um manipulation durchzuführen und Daten zu verändern.
Ein staatliches Eingreifen durch die Bekanntgabe und Durchsetzung der Einhaltung der Kassensicherungsverordnung ist nicht nur notwendig, um Steuerausfälle zu vermeiden, sondern auch, um einen fairen Wettbewerb zwischen den Kassenherstellern zu schaffen.

Transparenz und Kontrolle

Das Gesetz schreibt vor: Ab dem 30. September 2020 müssen alle Kassensysteme in Deutschland, sofern die technischen Ausbaumöglichkeiten es zulassen, mit einem digitalen Authentifizierungs-Sicherheitsgerät (kurz TSE) ausgestattet sein. Dieses Sicherheitsgerät speichert Kassentransaktionen auf dem Authentifizierungsspeicher und sendet einen QR-Code an die Kasse zurück. Dieser Code muss auf jeder Verkaufsrechnung aufgedruckt sein. Die in der Protokollliste gespeicherten Daten sind nicht veränderbar und können bei Bedarf an die Steuerbehörde exportiert werden.

Schutz vor Änderung

Die Verordnung zielt darauf ab, Manipulationen von elektronischen Registrierkassen zu verhindern. Sie schreibt vor, dass alle relevanten Daten und Vorgänge manipulationssicher aufgezeichnet werden müssen.

Warum sollten Gastronomen die KassenSichV beachten?

  • Transparent & Rechtssicherheit

    Vergangenheit mussten Unternehmer beweisen, dass alle Aufzeichnungen korrekt durchgeführt wurden. Dies ist seit Einführung der zertifizierten TSE anders – hier dürfen das Finanzamt davon ausgehen, dass alle Kassendaten vollständig und richtig sind.

  • Bussgeld & Nachzahlungen

    Wenn du gegen die Verordnung verstößt, kann das schwere Konsequenzen nach sich ziehen: Es drohen Bußgelder und Nachzahlungen bis zu einer Höhe von 25.000 Euro

  • Vertrauen & Reputation

    Die Einhaltung der Verordnung zeigt, dass ein Unternehmen transparent und ehrlich in seinen Geschäftspraktiken ist, was das Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern stärken kann.

FAQ

OFT GESTELLTEN FRAGEN

Kassenbons dürfen in Papierform ausgegeben werden oder bei Zustimmung des Kunden in digitaler Form im PDF-Format. Folgende Angaben muss ein Kassenbon aktuell enthalten:

  • Name und Anschrift des Handwerksbetriebs
  • Datum der Ausstellung des Kassenbons
  • Menge und Art des gelieferten Gegenstands oder Art und Umfang der erbrachten sonstigen Leistung
  • Entgelt und Steuerbetrag sowie Umsatzsteuersatz bzw. Verweis auf eine Steuerbefreiung
  • Betrag je Zahlungsart
  • Zeitpunkt und Ende der Abrechnung des „Vorgangs“
  • Transaktionsnummer
  • Seriennummer des elektronischen Aufzeichnungssystems und des Sicherheitsmoduls
  • Signaturzähler
  • Prüfwert

    Quelle Bundesamt für Justiz: Link

Sie sollten die TSE nur über Ihren Kassenlieferanten bzw. in Abstimmung mit diesem kaufen. Auch wenn die TSE der verschiedenen Hersteller sich optisch gleichen, hat jeder Hersteller eine etwas unterschiedliche Schnittstelle und es ist nicht gewährleistet, dass jede TSE zu Ihrem Kassensystem passt.

Wenn Sie noch keine Kasse haben, beraten wir Sie gern und stellen Ihnen ein Kassensystem mit TSE Modul bereits installiert zur Verfügung.

Ja ! Im Rahmen der Kassensicherungsverordnung wurde eine allgemeine Belegausgabepflicht eingeführt. Der Beleg muss die Seriennummer der Kasse oder der technischen Sicherheitseinrichtung, den Signaturzähler und einen Prüfwert enthalten. Wenn der Beleg dem Kunden elektronisch, z.B. als PDF, zugestellt wird, ist ein Papierausdruck nicht mehr erforderlich. Es gibt wenige Ausnahmefälle, in denen ein Antrag auf Befreiung der Belegausgabepflicht gestellt werden kann.  ( zB. Wurstverkauf im Station )

Jede Registrierkasse muss eine Seriennummer haben. Die Kasse soll mit ihrer Seriennummer beim Finanzamt angemeldet werden.
Ab dem 01.01.2025 kann die Meldung über das elektronische Portal „Mein Elster“ und die ERiC Schnittstelle erfolgen. Dort geben Sie Ihre Unternehmensdaten an und geben Informationen zu den von Ihnen verwendeten Kassengeräten an. Das sind die Pflichtangaben.

  • Name des Steuerpflichtigen
  • Steueridentifikationsnummer des Steuerpflichtigen
  • Zertifizierungs-ID, zum Beispiel: BSI-K-TR-nnnn-yyyy und Seriennummer der TSE
  • Art des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems Anzahl der verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems (je Betriebsstätte / Einsatzort)
  • Anzahl der verwendeten Kassengeräte
  • Seriennummer des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems (herstellerabhängig)
  • Kaufdatum des Kassensystems
  • Datum der Außerbetriebnahme des Kassensystems. (Verkauft, Defekt, Verbrannt, gestohlen usw.)

Lưu ý

  • Luật KassensichV không đồng nghĩa với việc Bắt buộc sử dụng máy tính tiền.
  • KassensichV chỉ quy định các thiết bị xác thực TSE cắm vào máy tính tiền mới cần được cấp chứng chỉ và công nhận, chứ không áp dụng cho máy tính tiền. Nên việc hiểu nhầm các máy tính tiền mua cần có chứng chỉ là hoàn toàn sai. 

MEHR INFOS ZU KASSENSICH-V?

Gerne beraten wir Ihnen.
Hinterlassen Sie ihren Kontaktdaten und wir werden uns bei Ihnen schnellstmöglich melden.

Nach oben scrollen