TSE
Die Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) ist seit 2020 für alle elektronischen Kassensysteme in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben.

Definition
Technische Sicherheit Einrichtung

Die TSE (Technische Sicherheitseinrichtung) ist eine Sicherheitseinrichtung, deren Aufgabe der Schutz und die lückenlose Aufzeichnung sämtlicher Daten von Geschäftsvorfällen in Kassensystemen ist. Sie dient dazu, Manipulationen oder die Löschung von Daten zu verhindern und dadurch die Transparenz und die Einhaltung der deutschen Steuervorschriften zu gewährleisten.
Das bedeutet ...
Gemäß der KassenSicherungsverordnung (KassenSichV) muss jeder, der ein elektronisches Kassensystem verwendet (z.B. in Restaurants, Imbissen, Cafés usw.):
- Belege erstellen und an den Kunden aushändigen.
- Alle Transaktionen sicher und unveränderbar speichern.
- Das Kassensystem mit einer zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) verbinden.

Begründung
TSE gewährleistet...
Die Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) ist ein vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziertes Sicherheitsmodul. Die TSE gewährleistet, dass:
- Alle Transaktionen aufgezeichnet, verschlüsselt und sicher gespeichert werden, was eine schnelle und korrekte Prüfung durch die Finanzbehörden mittels standardisierter Datenformate (wie der DSFinV-K) ermöglicht.
- Die kryptografische Absicherung der Transaktionsdaten auf dem an den Kunden ausgehändigten Beleg dokumentiert wird.
- Strenge Sicherheitsstandards gemäß der Technischen Richtlinie TR-03153 eingehalten werden.

TSE Varianten

Hardware TSE (Offlinefähig)
- USB-Stick/SD-Karte: Die TSE wird direkt an die Kasse angeschlossen.
- Bondrucker mit TSE: Einige Bondrucker oder Aufrüst-Kits sind mit einer integrierten TSE ausgestattet.
- Netzwerk-TSE (TSE-Box): Bei mehreren Systemen in einem Netzwerk kann eine zentrale TSE verwendet werden.
Hardware TSE (Offlinefähig)
- Cloud-basierter Webdienst: Die TSE-Funktionen werden über einen Server im Internet bereitgestellt.
Gültigkeit
Fristen und Vorschriften:
Gemäß der KassenSicherheitsverordnung (KassenSichV) müssen alle elektronischen Kassensysteme in Deutschland seit dem 01.01.2020 mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein, um Transaktionsdaten vor Manipulation oder Fälschung zu schützen. Aufgrund der Auswirkungen der Pandemie und Engpässen bei TSE-Anbietern wurde die Frist für die verpflichtende TSE-Aktivierung bis Ende März 2021 verlängert. Seit April 2021 müssen alle neuen oder aufgerüsteten Kassensysteme über eine funktionierende TSE verfügen.
Neue Regelungen zur Registrierung von Systemen und TSE:
- Kassensysteme und TSE, die vor dem 01.07.2025 erworben wurden, müssen bis spätestens 31.07.2025 registriert werden.
- Systeme, die nach dem 01.07.2025 erworben werden, müssen innerhalb eines Monats ab dem Kaufdatum registriert werden.
- Die Registrierungspflicht gilt sowohl für gekaufte als auch für gemietete oder geleaste Systeme.
- Die Außerbetriebnahme von Kassensystemen muss ebenfalls fristgerecht gemeldet werden.


Grundlegende Anleitung
Kassensystem überprüfen
- Prüfen Sie zunächst, ob Ihr Kassensystem bereits eine TSE integriert hat. Falls nicht, sollten Sie umgehend Ihren Anbieter oder einen Techniker kontaktieren, um ein gesetzeskonformes TSE-System zu aktualisieren oder zu installieren.
Passende TSE-Art auswählen
- Je nach Größe und Geschäftsmodell Ihres Restaurants können Sie zwischen Hardware-TSE (USB, SD-Karte) oder Cloud-TSE wählen. Restaurants mit mehreren Verkaufsstellen oder Geräten bevorzugen oft eine Cloud-Lösung zur einfacheren Verwaltung.
TSE aktivieren und registrieren
- Nach der Aktivierung der TSE müssen Sie das System innerhalb eines Monats, gemäß den Vorschriften, beim Finanzamt registrieren.
Datenspeicherung und -export sicherstellen
- Das Gesetz schreibt vor, dass Sie Transaktionsdaten sicher speichern und bei Aufforderung durch das Finanzamt im standardisierten DSFinV-K-Format exportieren können müssen. Stellen Sie sicher, dass Ihr TSE-System diese Anforderung erfüllt.
Regelmäßige Überprüfung/Wartung
- Führen Sie regelmäßige Kontrollen durch, um sicherzustellen, dass die TSE stabil und fehlerfrei funktioniert.
Folgen bei Nichteinhaltung:

Die Nichteinhaltung oder nicht fristgerechte Registrierung der TSE kann schwerwiegende rechtliche Konsequenzen für das Restaurant nach sich ziehen, darunter:
- Verwaltungsstrafen: Das Finanzamt kann Bußgelder von bis zu mehreren tausend Euro verhängen, wenn das Kassensystem nicht gesetzeskonform ist.
- Verschärfte Steuerprüfungen: Das Fehlen einer TSE oder unvollständige DSFinV-K-Berichte erhöhen das Risiko einer unangekündigten Betriebsprüfung.
- Ungültige Daten: Alle über ein Kassensystem ohne TSE erfassten Einnahmen können als unzuverlässig eingestuft werden – dies wirkt sich direkt auf die Steuerpflicht und die Möglichkeit der Kostenabzüge aus.
- Persönliche Haftung: Der Restaurantbesitzer kann persönlich haftbar gemacht werden, und bei vorsätzlicher Nichteinhaltung sogar wegen Steuerhinterziehung belangt werden.
Ratschlag: Lassen Sie nicht zu, dass Verzögerungen Ihr Restaurant in unnötige rechtliche Schwierigkeiten bringen. Stellen Sie sicher, dass Ihr Kassensystem ordnungsgemäß mit der TSE integriert und registriert ist.

FAQ
OFT GESTELLTEN FRAGEN
Kassenbons dürfen in Papierform ausgegeben werden oder bei Zustimmung des Kunden in digitaler Form im PDF-Format. Folgende Angaben muss ein Kassenbon aktuell enthalten:
- Name und Anschrift des Handwerksbetriebs
- Datum der Ausstellung des Kassenbons
- Menge und Art des gelieferten Gegenstands oder Art und Umfang der erbrachten sonstigen Leistung
- Entgelt und Steuerbetrag sowie Umsatzsteuersatz bzw. Verweis auf eine Steuerbefreiung
- Betrag je Zahlungsart
- Zeitpunkt und Ende der Abrechnung des „Vorgangs“
- Transaktionsnummer
- Seriennummer des elektronischen Aufzeichnungssystems und des Sicherheitsmoduls
- Signaturzähler
- Prüfwert
Quelle Bundesamt für Justiz: Link
Sie sollten die TSE nur über Ihren Kassenlieferanten bzw. in Abstimmung mit diesem kaufen. Auch wenn die TSE der verschiedenen Hersteller sich optisch gleichen, hat jeder Hersteller eine etwas unterschiedliche Schnittstelle und es ist nicht gewährleistet, dass jede TSE zu Ihrem Kassensystem passt.
Wenn Sie noch keine Kasse haben, beraten wir Sie gern und stellen Ihnen ein Kassensystem mit TSE Modul bereits installiert zur Verfügung.
Ja ! Im Rahmen der Kassensicherungsverordnung wurde eine allgemeine Belegausgabepflicht eingeführt. Der Beleg muss die Seriennummer der Kasse oder der technischen Sicherheitseinrichtung, den Signaturzähler und einen Prüfwert enthalten. Wenn der Beleg dem Kunden elektronisch, z.B. als PDF, zugestellt wird, ist ein Papierausdruck nicht mehr erforderlich. Es gibt wenige Ausnahmefälle, in denen ein Antrag auf Befreiung der Belegausgabepflicht gestellt werden kann. ( zB. Wurstverkauf im Station )
Jede Registrierkasse muss eine Seriennummer haben. Die Kasse soll mit ihrer Seriennummer beim Finanzamt angemeldet werden.
Ab dem 01.01.2025 kann die Meldung über das elektronische Portal „Mein Elster“ und die ERiC Schnittstelle erfolgen. Dort geben Sie Ihre Unternehmensdaten an und geben Informationen zu den von Ihnen verwendeten Kassengeräten an. Das sind die Pflichtangaben.
- Name des Steuerpflichtigen
- Steueridentifikationsnummer des Steuerpflichtigen
- Zertifizierungs-ID, zum Beispiel: BSI-K-TR-nnnn-yyyy und Seriennummer der TSE
- Art des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems Anzahl der verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems (je Betriebsstätte / Einsatzort)
- Anzahl der verwendeten Kassengeräte
- Seriennummer des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems (herstellerabhängig)
- Kaufdatum des Kassensystems
- Datum der Außerbetriebnahme des Kassensystems. (Verkauft, Defekt, Verbrannt, gestohlen usw.)


