DSFinV-K
Die DSFinV-K ist die technische Grundlagenbeschreibung für die Umsetzung der Kassensicherungsverordnung und stellt im Grunde eine genormte Schnittstelle dar.

Begründung

DSFinV-K steht für „Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme“.
Einfach ausgedrückt handelt es sich dabei um einen in Deutschland gesetzlich vorgeschriebenen technischen Standard. Dieser stellt sicher, dass alle Daten aus Ihrem Kassensystem (POS) erfasst, gespeichert und in einem standardisierten Format exportiert werden können, um Prüfungen durch die Behörden zu unterstützen.
Was ist der Hauptzweck der DSFinV-K?
-Transparenz: Sie hilft den Finanzbehörden, Transaktionen einfach zu prüfen und die Genauigkeit der Einnahmen sicherzustellen.
-Standardisierung: Sie gewährleistet, dass Daten aus verschiedenen Kassensystemen die gleiche Struktur haben, was die Prüfung erleichtert.
-Betrugsbekämpfung: Sie trägt dazu bei, Manipulationen von Einnahmen zu verhindern.
Zielgruppe

Wenn Ihr Restaurant, Imbiss, Café oder ein anderes Geschäft in Deutschland ein elektronisches Kassensystem verwendet, ist die DSFinV-K für Sie verpflichtend. Dieser Standard ist offiziell seit dem 1. Januar 2020 in Kraft.
Die DSFinV-K verlangt von Ihrem Kassensystem folgende Fähigkeiten:
- Detaillierte Datenerfassung: Alle Transaktionen, von Verkäufen über Rückerstattungen, Rabatte, Aufschläge bis hin zu Trinkgeldern, müssen vollständig und detailliert erfasst werden.
- Sichere Datenspeicherung: Die Daten müssen sicher und unveränderbar gespeichert werden.
- Datenexport im Standardformat: Auf Verlangen der Finanzbehörden muss Ihr System in der Lage sein, alle diese Daten im vorgeschriebenen DSFinV-K-Format zu exportieren.
- Verbindung mit einer TSE (Technische Sicherheitseinrichtung): Dies ist ein zertifiziertes technisches Sicherheitsmodul, das die Integrität und Unveränderbarkeit der Transaktionsdaten gewährleistet.
Rechtliche Aspekte
DSFinV-K ist keine eigenständige Vorschrift, sondern ein Instrument zur Umsetzung bestehender deutscher Gesetze und Verordnungen. Ziel ist es, die Transparenz zu erhöhen und Steuerbetrug im Bereich der Unternehmen, die elektronische Kassensysteme verwenden, zu bekämpfen.
- Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) – Verordnung zur Sicherung von Kassensystemen: Dies ist der wichtigste Gesetzestext. Die KassenSichV ist seit dem 1. Januar 2020 in Kraft und regelt eindeutig, dass elektronische Kassensysteme mit einer Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein und Daten gemäß dem DSFinV-K-Standard erstellen müssen.
- § 146a Abgabenordnung (AO) – Bundesabgabenordnung: Dieser Paragraph verlangt die Aufbewahrung digitaler Aufzeichnungen über Einnahmen. Die KassenSichV wurde auf der Grundlage der Ermächtigung des § 146a AO erlassen.

Technische Aspekte

DSFinV-K ist eine technische Schnittstelle, die die Zusammenarbeit zwischen der Kassensystem-Software (POS), der Sicherheitseinrichtung (TSE) und dem Datenexportprozess erfordert. Bei einer Prüfungsanforderung werden die Finanzbehörden das Unternehmen auffordern, die DSFinV-K-Daten bereitzustellen. Ihr POS-System exportiert diese Datendateien im XML- oder CSV-Format gemäß der DSFinV-K-Struktur, und die Finanzbehörden nutzen dann ihre eigene Software zur Analyse.
DSFinV-K ist nicht nur eine einzelne Datei, sondern ein Satz strukturierter Datendateien, die folgende Hauptmodule umfassen:
Transaktionsdaten (Einzelerfassungen / Transaction Data):
- Erfasst jedes Detail jeder einzelnen Transaktion: Zeit, Transaktionscode, Rechnungsnummer, verkaufte Artikel (Name, Menge, Preis, Mehrwertsteuersatz), Zahlungsmethode, Wechselgeld usw.
- Jede Transaktion wird von der TSE elektronisch signiert, um die Integrität zu gewährleisten.
Zusammenfassende Daten/Kassenabschlüsse (Kassenabschlüsse / Z-Bons):
- Fasst die Transaktionen über einen bestimmten Zeitraum zusammen (z. B. Tagesende, Schichtende).
- Beinhaltet den Gesamtumsatz, Umsatz nach Steuersatz, Anzahl der Transaktionen usw.
Stammdaten (Master Data):
- Informationen über das Unternehmen (Name, Adresse, Steuernummer).
- Informationen über Artikel (Produktname, Preis, SKU-Nummer, Mehrwertsteuersatz).
- Informationen über Mitarbeiter und deren Berechtigungen.
- Informationen über das verwendete POS-System und die TSE.

implementieren Prozess
Auswahl des Kassensystems (POS):
- Wählen Sie einen seriösen POS-Anbieter mit Erfahrung.
Stellen Sie sicher, dass der Anbieter die relevanten gesetzlichen Bestimmungen versteht, aktualisiert und einhält.
Implementierung & Integration der TSE:
- Stellen Sie sicher, dass die Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) korrekt in Ihr POS-System installiert und integriert ist.
- Prüfen Sie, ob die TSE stabil funktioniert und alle Transaktionen elektronisch signiert.
Mitarbeiterschulung:
- Stellen Sie sicher, dass Ihre Mitarbeiter die Bedeutung der präzisen und vollständigen Erfassung aller Transaktionen verstehen, um Bedienungsfehler zu vermeiden.
Regelmäßige Selbstkontrolle:
- Exportieren Sie regelmäßig die DSFinV-K-Dateien aus Ihrem POS-System und überprüfen Sie deren Inhalt. So stellen Sie sicher, dass das System stabil funktioniert und die Daten im Falle einer unangekündigten Prüfung exportiert werden können.
Ständige Informationsaktualisierung:
- Gesetzliche Bestimmungen können sich ändern. Verfolgen Sie Mitteilungen der Finanzbehörden oder Ihres POS-Anbieters, um stets die neuesten Vorschriften einzuhalten.

CUKCUK.EU - Ihr vertrauenswürdiger Partner

Bei CUKCUK.EU verstehen wir die Herausforderungen, denen Restaurants bei der Einhaltung komplexer Vorschriften wie der DSFinV-K gegenüberstehen. Aus diesem Grund bieten wir Ihnen:
- DSFinV-K-konformes Kassensystem mit integrierter TSE: Unser System ist so konzipiert, dass es alle deutschen gesetzlichen Anforderungen erfüllt, damit Sie beruhigt Ihr Geschäft führen können.
- Benutzerfreundliches System: Die intuitive und freundliche Benutzeroberfläche ermöglicht Ihren Mitarbeitern eine schnelle Einarbeitung und minimiert Bedienungsfehler.
- Transparentes Transaktionsmanagement: Alle Transaktionen werden präzise, sicher und leicht nachvollziehbar für Prüfungszwecke erfasst.
- Engagierter Support: Unser Team steht Ihnen jederzeit zur Seite, um Sie beim Übergang und im laufenden Betrieb zu unterstützen.
Lassen Sie nicht zu, dass die Last der gesetzlichen Vorschriften die Entwicklung Ihres Restaurants behindert. Lassen Sie CUKCUK.EU Sie auf Ihrem Weg zum Erfolg begleiten!
FAQ
OFT GESTELLTEN FRAGEN
Kassenbons dürfen in Papierform ausgegeben werden oder bei Zustimmung des Kunden in digitaler Form im PDF-Format. Folgende Angaben muss ein Kassenbon aktuell enthalten:
- Name und Anschrift des Handwerksbetriebs
- Datum der Ausstellung des Kassenbons
- Menge und Art des gelieferten Gegenstands oder Art und Umfang der erbrachten sonstigen Leistung
- Entgelt und Steuerbetrag sowie Umsatzsteuersatz bzw. Verweis auf eine Steuerbefreiung
- Betrag je Zahlungsart
- Zeitpunkt und Ende der Abrechnung des „Vorgangs“
- Transaktionsnummer
- Seriennummer des elektronischen Aufzeichnungssystems und des Sicherheitsmoduls
- Signaturzähler
- Prüfwert
Quelle Bundesamt für Justiz: Link
Sie sollten die TSE nur über Ihren Kassenlieferanten bzw. in Abstimmung mit diesem kaufen. Auch wenn die TSE der verschiedenen Hersteller sich optisch gleichen, hat jeder Hersteller eine etwas unterschiedliche Schnittstelle und es ist nicht gewährleistet, dass jede TSE zu Ihrem Kassensystem passt.
Wenn Sie noch keine Kasse haben, beraten wir Sie gern und stellen Ihnen ein Kassensystem mit TSE Modul bereits installiert zur Verfügung.
Ja ! Im Rahmen der Kassensicherungsverordnung wurde eine allgemeine Belegausgabepflicht eingeführt. Der Beleg muss die Seriennummer der Kasse oder der technischen Sicherheitseinrichtung, den Signaturzähler und einen Prüfwert enthalten. Wenn der Beleg dem Kunden elektronisch, z.B. als PDF, zugestellt wird, ist ein Papierausdruck nicht mehr erforderlich. Es gibt wenige Ausnahmefälle, in denen ein Antrag auf Befreiung der Belegausgabepflicht gestellt werden kann. ( zB. Wurstverkauf im Station )
Jede Registrierkasse muss eine Seriennummer haben. Die Kasse soll mit ihrer Seriennummer beim Finanzamt angemeldet werden.
Ab dem 01.01.2025 kann die Meldung über das elektronische Portal „Mein Elster“ und die ERiC Schnittstelle erfolgen. Dort geben Sie Ihre Unternehmensdaten an und geben Informationen zu den von Ihnen verwendeten Kassengeräten an. Das sind die Pflichtangaben.
- Name des Steuerpflichtigen
- Steueridentifikationsnummer des Steuerpflichtigen
- Zertifizierungs-ID, zum Beispiel: BSI-K-TR-nnnn-yyyy und Seriennummer der TSE
- Art des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems Anzahl der verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems (je Betriebsstätte / Einsatzort)
- Anzahl der verwendeten Kassengeräte
- Seriennummer des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems (herstellerabhängig)
- Kaufdatum des Kassensystems
- Datum der Außerbetriebnahme des Kassensystems. (Verkauft, Defekt, Verbrannt, gestohlen usw.)


